Allgemeine Geschäftsbedingungen & Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Nexus IT Service – Inhaber: Arif Altıntaş
Anbieter: Nexus IT Service | Inhaber: Arif Altıntaş Harburger Ring 20 | 21073 Hamburg
Telefon: 040‐ 48 50 48 60 | support@nexus‐service.de | http://www.nexus‐service.de
TEIL A: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Allen Lieferungen, Leistungen sowie Angeboten liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen als Anerkennung unserer Bedingungen. Für Dienstleistungen gelten vorrangig die BVB (Teil B), für Managed Services ergänzend unsere Managed Service AGB als PDF. Unsere Angebote sind freibleibend. Bei Software gelten automatisch die Lizenz-, Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers als vereinbart. Mündliche Nebenabreden durch Angestellte sind unwirksam; Änderungen bedürfen der Textform.
1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, insbesondere die Wartung von IT-Systemen, Managed Services, Cloud-Lösungen, Support, Softwareentwicklung (Skripting) sowie den Verkauf und die Vermietung von Hardware durch Nexus IT Service (Arif Altıntaş).
2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Nexus IT Service stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
3. Für Dienstleistungen gelten vorrangig die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) in Teil B. Im Kollisionsfall gehen die BVB den allgemeinen AGB vor.
4. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
5. Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte und das Widerrufsrecht.
2 Allgemeine Pflichten und Mitwirkung des Kunden (Datensicherung & Sicherheit)
- Kontaktdaten: Der Kunde teilt uns seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (kein Postfach) mit und hält diese Daten aktuell.
- Zentrale Datensicherung: Der Kunde ist verpflichtet, vor jedem Eingriff des Anbieters (insbesondere Wartung, Installation, Betriebssystem-Upgrades) sowie regelmäßig – mindestens täglich – vollständige Datensicherungen durchzuführen. Die Funktionsfähigkeit der Datensicherung ist regelmäßig durch Stichproben (Restore-Tests) zu überprüfen.
- Systemvoraussetzungen: Der Kunde sorgt dafür, dass seine IT-Umgebung dem Stand der Technik entspricht (aktuelle Betriebssysteme, Sicherheitsupdates, Virenschutz). Zusätzlicher Aufwand aufgrund veralteter Systeme kann gesondert berechnet werden.
- Datensicherungspflicht und Beweislast: Der Kunde trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Datensicherung. Im Schadensfall trägt der Kunde die Beweislast für eine ordnungsgemäße Datensicherung.
- Prüfpflicht bei Managed Backup: Sichert Nexus IT Service Daten im Auftrag (Managed Backup), ist der Kunde zur regelmäßigen Kontrolle der Protokolle auf Vollständigkeit und zur eigenständigen Durchführung von Restore-Tests verpflichtet. Auffälligkeiten sind dem Anbieter unverzüglich zu melden.
- Sicherheit & Passwörter: Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten streng geheim zu halten. Er haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unbefugten Verwendung seiner Zugangsdaten resultiert.
- Rechtskonformität: Der Kunde darf mit seinen Inhalten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Untersagt sind insbesondere Spamming, Hacking, DDoS-Attacken sowie die Verbreitung von Schadsoftware.
- Lizenzierung: Verwaltet der Kunde Softwarelizenzen selbst, ist er allein für die korrekte Lizenzierung verantwortlich.
- Zugangsberechtigung: Erfordert die Leistungserbringung einen Einsatz vor Ort, hat der Kunde sicherzustellen, dass unseren Technikern zum vereinbarten Zeitpunkt freier Zugang zur Hardware und den Räumlichkeiten gewährt wird. Erfolglos abgebrochene Einsätze aufgrund fehlender Zugangsmöglichkeit werden als Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
- Testdaten und Unterstützung: Der Kunde stellt für Fehlerdiagnosen bei Bedarf realitätsnahe (anonymisierte) Testdaten zur Verfügung und unterstützt uns kostenfrei bei der Fehlerreproduktion.
- Patch- und Updatepflicht des Kunden: Soweit kein gesonderter Patch- oder Update-Service vereinbart wurde, ist der Kunde für die zeitnahe Installation sicherheitsrelevanter Updates und Patches verantwortlich.
- Unsupported-/End-of-Life-Systeme: IT-Systeme ohne Herstellersupport gelten nicht als Stand der Technik. Für daraus resultierende Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Inkompatibilitäten übernimmt Nexus IT Service keine Haftung; Mehraufwand wird gesondert berechnet.
- Remote Monitoring & RMM: Sofern Remote-Monitoring- oder RMM-Software eingesetzt wird, sichert der Kunde die technische und datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahmen und stellt sicher, dass keine unbefugten Zugriffe oder Störungen durch Dritte erfolgen.
- Fernwartung: Sofern vereinbart, erfolgen Leistungen ganz oder teilweise im Wege der Fernwartung.
Der Kunde stellt die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit und sorgt für eine angemessene Absicherung seiner Systeme.
Wir übernehmen keine Haftung für Störungen, die aus der vom Kunden bereitgestellten technischen Umgebung resultieren.
3. Angebote, Vertragsschluss und Hardware-Preise
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
2. Hardware-Volatilität: Aufgrund der unberechenbaren Preisentwicklung am IT-Markt (insbes. RAM, SSD, HDD) sind Hardware-Angebote auf 2 Werktage ab Angebotsdatum befristet. Nexus IT Service behält sich vor, Preise bei extremen Marktsprüngen auch innerhalb dieser Frist anzupassen.
4. Preise, Zahlung und Nebenkosten
Preise:
2. Alle angegebenen Preise verstehen sich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zusatzkosten wie Fahrtspesen, Parkgebühren, Mautgebühren oder Materialkosten werden gesondert berechnet.
3. Abrechnung der Leistungen für Vor-Ort-Service und Fernwartung:
4. Die erste Stunde wird stets voll berechnet. Danach erfolgt die Abrechnung in 30-Minuten-Einheiten.
5. Angefangene Zeiteinheiten gelten als volle Zeiteinheit
6. Einsatzzeit Vor-Ort beginnt mit Ankunft am Leistungsort und endet mit Abschluss der Arbeiten; bei Fernwartung beginnt die Abrechnungszeit mit Aufbau der Remote-Verbindung bzw. Beginn der Analyse und endet mit Beendigung der Sitzung.
7. Reisezeiten (Vor-Ort) oder durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten (Fernwartung) gelten als abrechenbare Arbeitszeit.
8. Notfall-/Express-Einsätze:
9. Außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten oder bei kurzfristiger Bereitstellung werden mit einem Aufpreis von 50 % auf den regulären Stundensatz
10. Notfall-/Expresszeiten gelten werktags 18:00–22:00 Uhr, nachts 22:00–6:00 Uhr sowie ganztägig an
5. Monatliche Entgelte und Zahlungsbedingungen
1. -Monatliche Entgelte (z. B. Managed Services, Cloud-Dienste) sind im Voraus am Beginn des Monats fällig.
2. Sonstige Leistungen werden unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig.
3. Die Zahlung erfolgt rein netto, ohne Skonti oder sonstige Abzüge.
4. -Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und gesetzliche Verzugszinsen berechnet werden.
6. Während einer Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet.
7. Nebenkosten: Alle im Rahmen der Leistung entstehenden Nebenkosten (Material, Fahrtspesen, Parkgebühren, Mautgebühren, Express-/Notfallzuschläge) werden separat in Rechnung gestellt.
8. Preisanpassung (Preisgleitklausel): Nexus IT Service ist berechtigt, die Preise bei Änderung der Kostenbasis (z. B. Lizenzgebühren, Energie, Personalkosten) mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
9. Leistungssperre bei Verzug: Gerät der Kunde mit der Zahlung von wiederkehrenden Leistungen in Verzug, ist Nexus IT Service nach vorheriger Androhung berechtigt, den Zugriff auf diese Dienste zu sperren (Abschaltung). Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Einbau in kundeneigene Systeme erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes.
6. Änderungsverlangen (Change-Management)
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen der vereinbarten Leistungen (nachfolgend „Change Request“), werden wir prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die gewünschte Änderung umgesetzt werden kann. Wir sind berechtigt, die Prüfung eines Change Requests nach Aufwand abzurechnen, sofern der Kunde den Änderungswunsch veranlasst hat.
Ergibt die Prüfung, dass die gewünschte Änderung umsetzbar ist, teilen wir dem Kunden die voraussichtlichen Auswirkungen auf:
- Vergütung
- Termine und Fristen
- Mitwirkungspflichten
- technische Umsetzung
in Textform mit.
Die Umsetzung des Change Request erfolgt erst nach schriftlicher oder in Textform erteilter Zustimmung des Kunden. Bis zur Einigung über einen Change Request sind wir berechtigt, die Arbeiten auf Grundlage des bisherigen Vertragsstandes fortzuführen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
7. Abnahme von Werkleistungen
Sofern eine Werkleistung vereinbart wurde (z. B. Installation einer Server‑ oder Netzwerkinfrastruktur, IT‑Projektgeschäft), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald wir die Fertigstellung anzeigen und die Leistung zur Abnahme bereitstellen.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
- der Kunde nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung unter Angabe wesentlicher Mängel in Textform die Abnahme verweigert,
- oder der Kunde die Leistung ganz oder teilweise produktiv in Gebrauch nimmt,
- oder der Kunde die Leistung an Dritte übergibt oder in bestehende Betriebsabläufe eines Dritten integriert.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Wir sind berechtigt, für in sich abgeschlossene Projektphasen Teilabnahmen zu verlangen. Teilabnahmen gelten als eigenständige Abnahmen im Sinne dieser Regelung und bilden die Grundlage für entsprechende Teilrechnungen.
8. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
1. Wir stehen für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein. Bei Verbrauchern beträgt die Frist 2 Jahre. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung für gebrauchte Sachen ausgeschlossen; bei Neuware ist sie auf 1 Jahr begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder grobem Verschulden.
2. Digitale Produkte: Bei digitalen Inhalten werden Verbrauchern notwendige Updates bereitgestellt. Unterlässt der Kunde die Installation bereitgestellter Updates innerhalb angemessener Frist, haften wir nicht für Mängel, die allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen sind.
3. Ausschluss: Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung/Verschleiß sowie Schäden durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Bei unsachgemäßen Änderungen durch den Kunden oder Dritte erlischt die Haftung für daraus entstehende Folgen.
4. Untersuchungspflicht (B2B): Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB. Er hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel sofort anzuzeigen. Unterlassene Rügen führen zum Verlust der Gewährleistungsrechte.
5. Garantien: Herstellergarantien sind freiwillige Versprechen Dritter und begründen keine Verpflichtung für Nexus IT Service. Wir unterstützen gegen eine Aufwandspauschale bei der Abwicklung; hierzu bedarf es eines gesonderten Auftrags.
6. Nachbesserung: Wir sind zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, hat der Käufer Anspruch auf Rücktritt oder Minderung. Bei Rückgabe muss die Ware vollständig (Zubehör, Originalverpackung, Rechnung) zurückgegeben werden, andernfalls erfolgt eine Aufrechnung.
7. Updates: Die Gewährleistung für Software gilt nur, wenn bereitgestellte Updates innerhalb angemessener Frist installiert werden, sofern vertraglich vereinbart.
8. Unsupported-/End-of-Life-Systeme: Nexus IT Service übernimmt keine Haftung für Vorschäden, altersbedingte Materialermüdung oder nicht erkennbare, nicht angezeigte Schäden, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9. Hardware-Reparaturen (Handy, Tablet, Laptop, PC) & Refurbished-Teile
1. Datensicherung: Der Kunde muss vor Übergabe eines Gerätes selbstständig sichern. Wir haften nicht für Datenverlust während Diagnose oder Reparatur.
2. Reparaturrisiko: Bei verklebten Geräten besteht beim Öffnen ein konstruktionsbedingtes Risiko für Beschädigungen; wir haften hierfür nicht bei fachgerechter Ausführung.
3. Refurbished-Teile & Akkus: Für refurbished/wiederaufbereitete Ersatzteile wird die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern auf 12 Monate begrenzt. Ein Akkutausch stellt eine Reparaturmaßnahme an einem Verschleißteil dar und startet keine neue Gewährleistungsfrist auf das Gesamtgerät.
4. Risiko bei versteckten Schäden: Für Vorschäden, altersbedingte Materialermüdung oder nicht erkennbare, nicht angezeigte Schäden übernimmt Nexus IT Service keine Haftung, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
10. Haftung und Haftungsbegrenzung
1. Unbeschränkte Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Leichte Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Datensicherung und Datenverlust: Der Kunde ist verpflichtet, vor jedem Eingriff unserer Leistungen (insbesondere Installation, Wartung oder Konfiguration) sowie regelmäßig vollständige Datensicherungen durchzuführen und deren Wiederherstellbarkeit sicherzustellen. Wir haften nicht für Datenverluste, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre
4. Cyber-Attacken / Cyber-Incidents: Nexus IT Service haftet nicht für Schäden durch Ransomware, DDoS-Attacken, Zero-Day-Exploits oder vergleichbare IT-Sicherheitsvorfälle, einschließlich Sicherheitslücken in Produkten von Drittherstellern, sofern alle vertraglich geschuldeten Pflichten (insbesondere Wartungs-, Update- und Monitoringpflichten) eingehalten wurden. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Haftungshöchstsumme: Die Gesamthaftung für Vermögensschäden ist pro Vertragsjahr auf die Summe der vom Kunden im jeweiligen Jahr gezahlten Vergütung begrenzt, maximal jedoch auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters. Die Haftung je Schadensfall ist zusätzlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Haftung bei Fernwartung: Bei per Fernzugriff erbrachten Leistungen übernimmt Nexus IT Service keine Haftung für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde aktiv in das System eingreift, Programme offen lässt oder unzureichend gesichert hat. Dies gilt insbesondere für Änderungen außerhalb der dokumentierten Leistungserbringung.
7. Drittanbieter-Cloud-Dienste: Bei Störungen von Cloud-Services Dritter (z. B. Microsoft 365, Azure oder Provider-Infrastruktur) beschränkt sich die Leistungspflicht auf zumutbare Fehleranalyse- und Kommunikationsleistungen. Eine Haftung für die Verfügbarkeit solcher Dienste ist ausgeschlossen. Nexus IT Service ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Leistungen von Herstellern, Distributoren, Lizenzgebern und Cloud-Anbietern einzusetzen.
8. SQL-/Datenbank-Haftung: Für Datenkorruption oder -verlust auf Datenbanken Dritter (z. B. SQL, Exchange, SharePoint) übernimmt Nexus IT Service nur Verantwortung für die durchgeführten Tätigkeiten, nicht jedoch für zugrundeliegende Plattformmängel oder Herstellerfehler.
9. Haftung für mittelbare Schäden:Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10. Verjährung: • Unternehmer (§ 14 BGB) 6 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; unberührt bleiben Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
11. System-Altlasten: Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel, die auf bereits vor Beginn der Arbeiten vorhandene Fehler, Instabilitäten oder Inkompatibilitäten in der Hard- oder Softwareumgebung des Kunden zurückzuführen sind.
11. Abwerbeschutz
1. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 €. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bleibt Nexus IT Service vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatzanspruch jedoch angerechnet.
TEIL B: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB)
Die nachfolgenden BVB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen. Diese gehen im Kollisionsfall den AGB vor.
1 Erbringung von Dienstleistungen & Ausschluss mündlicher Abreden
1. Dienstleistungscharakter: Die Einrichtung und Wartung von technischen Geräten, PCs, Servern, Druckern, Telefonanlagen und sonstiger IT-Hardware, deren Installation, die Einrichtung und Einstellung von Software sowie die Einweisung in die Benutzung stellen Dienstleistungen dar. Wir schulden die fachgerechte Tätigkeit, nicht aber den vom Kunden beabsichtigten Erfolg, es sei denn, ein bestimmter Erfolg wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.
2. Schriftformerfordernis für Leistungsinhalte: Alle Vereinbarungen über den Leistungsumfang, spezifische Konfigurationen, Funktionsgarantien oder Termine bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen oder Behauptungen des Kunden über „besprochene“ Details sind rechtlich nicht bindend, sofern sie nicht von uns schriftlich (E-Mail/Brief) bestätigt wurden.
3. Fehlersuche & Ermessen: Bei einem Auftrag zur Fehlerbeseitigung ist die Ursachensuche Bestandteil der Dienstleistung. Da IT-Fehler unterschiedlichste Ursachen haben können, liegt die Auswahl der Tätigkeit in unserem pflichtgemäßen Ermessen. Wir suchen stets die wahrscheinlichste Fehlerursache, ohne zuzusagen, dass dies den gewünschten Erfolg herbeiführt.
4. Materialkosten bei Fehlversuch: Erfordert die Fehlerbehebung nach unserer Einschätzung Hardware-Komponenten, Softwareprodukte oder Verbrauchsmaterial, holen wir einen Auftrag des Kunden ein. Der Kunde trägt diese Materialkosten auch dann, wenn der gewünschte Erfolg (Fehlerbehebung) nicht eintritt. Wir bemühen uns in diesem Fall aus Kulanz um eine anderweitige Veräußerung des Materials und eine entsprechende Gutschrift des Erlöses.
5. Software-Versionen: Wir schulden ausschließlich den vereinbarten Versionsstand des verwendeten Installationsmediums. Die Installation aller zum Zeitpunkt der Installation verfügbaren Releases, Updates, Patches oder Builds ist allein Sache des Kunden, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
6. Softwareeinstellungen: Einstellungen (Parametrisierung und Optionen) werden nach unserem pflichtgemäßen Ermessen vorgenommen, es sei denn, es liegen konkrete schriftlichen Vorgaben des Kunden vor.
7. Abrechnung & Kontingente: Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, sofern kein Festpreis in Textform vereinbart wurde. Erworbene monatliche Zeitkontingente können zu unseren gewöhnlichen Geschäftszeiten abgerufen werden. Nicht genutzte Zeitkontingente verfallen am Ende des jeweiligen Kalendermonats; eine Übertragung von Reststunden auf den Folgemonat ist ausgeschlossen. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
8. Mängel bei Dienstleistungen: Im Falle einer mangelhaften Erbringung von Dienstleistungen werden wir nach unserer Wahl nacherfüllen, kostenfrei nachbessern oder eine Ausweichlösung anbieten. Gelingt dies nicht, kann der Kunde die Vergütung angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
9. SLA / Reaktionszeit: Ein Anspruch auf sofortige Bearbeitung besteht nur, wenn ein gesondertes SLA vereinbart wurde.
10. Art der Leistungserbringung Sämtliche Leistungen von Nexus IT Service werden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Vereinbarung über die Erreichung eines konkreten Erfolges getroffen wurde, als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Nexus IT Service schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten nach dem Stand der Technik, jedoch nicht das Eintreten eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Ergebnisses.
11. Fernwartung: Leistungen erfolgen vorrangig per Fernzugriff. Der Kunde muss sensible Dokumente vorab schließen und unbefugte Zugriffe Dritter verhindern.
12. Change Requests / Zusatzaufwand: Alle Erweiterungen oder Änderungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
2 Server-Wartung & Cloud-Leistungen
1. Übergabepunkt: Routerausgang des von uns genutzten Rechenzentrums. Für die Internetleitung des Kunden ist Nexus nicht verantwortlich.
2. Verfügbarkeit: Die Netzverfügbarkeit beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel (exkl. Wartungszeiten).
3. Major-Upgrades: Versionssprünge (z. B. Proxmox 7 auf 8, Windows Server Generationswechsel) sind nicht Bestandteil laufender Wartungsverträge und werden separat nach Aufwand berechnet.
4. Virtualisierung: Wir haften nur für den Host. Für Instanzen ohne administrativen Zugriff (z. B. LXC-Container beim Kunden vor Ort) übernehmen wir keine Haftung.
5. Wartungsfenster: Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und gelten nicht als Ausfallzeiten.
6. Abhängigkeit von Vorleistungen Dritter: Die Verfügbarkeit der Leistungen hängt teilweise von Vorleistungen externer Provider (Rechenzentren, Carrier, Cloud-Anbieter) ab. Für deren Ausfälle haftet Nexus IT Service nicht, soweit kein eigenes Verschulden vorliegt.
3 Backup, Monitoring & Desaster Recovery
1. Sicherung: Erfolgt verschlüsselt (AES-256) in die Cloud. Bei Verlust der Keys durch den Kunden ist eine Datenrettung technisch unmöglich.
2. Erfolgskontrolle: Die tägliche Kontrolle (z. B. NAS-Status) obliegt dem Kunden, sofern kein Monitoring-Vertrag besteht. Wiederherstellungstests werden nach Aufwand berechnet.
3. Backup-Zuständigkeit bei Drittanbieter-Services: Nexus IT Service übernimmt keine Verantwortung für Backups von externen Cloud-Plattformen, sofern kein gesonderter Backup-Service vereinbart ist.
4. Schlüsselaufbewahrung: Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung von Verschlüsselungsschlüsseln verantwortlich.
5. Kein Ersatz für Business-Continuity-Konzept
Backup-Leistungen stellen kein vollständiges Business-Continuity- oder Disaster-Recovery-Konzept (Notfallwiederherstellung)dar, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
4 Windows-Upgrades & Betriebssystem-Aktualisierungen
1. Projekthafte Leistung: Betriebssystem-Upgrades werden als gesonderte Dienstleistung erbracht.
2. Haftungsausschluss: Nexus IT Service übernimmt keine Haftung für Inkompatibilitäten von Drittsoftware, Datenbanken oder Hardware-Treibern, die nach einem Generationswechsel des Betriebssystems auftreten.
5 IT-Sicherheit, GoBD & Domains
1. Sicherheit: Firewalls und ESET bieten keinen 100%igen Schutz. Eine Haftung für Cyber-Attacken ist ausgeschlossen.
2. GoBD: Ohne Buchung unserer Archivierungslösung haftet der Kunde selbst für die Revisionssicherheit seiner E-Mails gemäß GoBD-Vorgaben des BMF.
3. Domains: Nexus agiert als Vermittler. Der Kunde garantiert, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt.
4. Sicherheitskonzept: Der Kunde bleibt verantwortlich für ein angemessenes IT-Sicherheitskonzept, sofern kein gesonderter Security-Vertrag besteht.
6 Microsoft 365 / Cloud-Plattformen
1. Nexus IT Service übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit von Microsoft-365- oder vergleichbaren Cloud-Diensten.
2. Funktionsänderungen des Herstellers (z. B. Microsoft) stellen keinen Mangel der Leistung von Nexus IT Service dar.
3. Lizenz-, Compliance- und Aufbewahrungspflichten innerhalb von Microsoft-365-Tenants liegen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – in der Verantwortung des Kunden.
6 Nextcloud & Verfügbarkeit
1. Instanzen: Wir stellen Nextcloud-Instanzen inkl. Backup bereit. Der Kunde haftet allein für die dort gespeicherten Inhalte.
2. Verfügbarkeit: Wir streben 99,0 % im Jahresmittel an. Bei Totalausfall garantieren wir den Beginn der Entstörung innerhalb der Servicezeiten.
7 Softwareentwicklung & Scripting (z. B. PowerShell)
1. Das Urheberrecht für erstellte Skripte verbleibt bei Nexus IT Service. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht.
2. Wir haften nicht für Funktionsfehler durch Updates von Drittsoftware (z. B. Microsoft 365, automatische Windows-Updates).
8 Cloud-Telefonie / VoIP-Leistungen
Sofern Nexus IT Service Cloud-Telefonie-, SIP-Trunk-, Microsoft-Teams-Telefonie- oder VoIP-Leistungen (z. B. über Drittanbieter wie die easybell GmbH) bereitstellt, einrichtet, betreut oder vermittelt, gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
1. Vermittlerrolle: Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erbringt Nexus IT Service Telekommunikationsleistungen nicht als eigener Anbieter, sondern richtet Leistungen von Drittanbietern ein bzw. vermittelt diese. Verträge über Telekommunikationsdienste kommen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Provider zustande.
2. Leistungsumfang von Nexus IT Service: Nexus IT Service schuldet bei VoIP-/Cloud-Telefonie regelmäßig die technische Einrichtung, Konfiguration, Betreuung und den Support der Kundenumgebung, nicht jedoch die eigentliche Telekommunikationsverbindung oder Netzverfügbarkeit des Providers.
3. Abhängigkeit von Internet und Strom: Die Funktionsfähigkeit von Cloud-Telefonie ist zwingend abhängig von einer stabilen Internetverbindung, ausreichender Bandbreite, funktionierender lokaler Netzwerkinfrastruktur sowie unterbrechungsfreier Stromversorgung beim Kunden.
4. Keine Gewähr für Sprachqualität: Nexus IT Service übernimmt keine Gewähr für Sprachqualität, Latenz, Paketverluste, Jitter oder Verbindungsabbrüche, soweit diese außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Nexus IT Service liegen.
5. Notruffunktion (wichtige Sicherheit): Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass VoIP-Telefonie bei Stromausfall, Internetausfall, Fehlkonfiguration, Standortwechsel oder Störungen des Providers eingeschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Sicherstellung der gesetzlichen Notruffähigkeit und für geeignete Fallback-Lösungen.
6. Standortdaten bei Notrufen: Der Kunde ist verpflichtet, korrekte Standort- und Adressdaten für Notruffunktionen zu hinterlegen und aktuell zu halten. Nexus IT Service haftet nicht für Fehlleitungen von Notrufen aufgrund falscher Kundendaten.
7. Rufnummernportierung: Bei Rufnummernportierungen haftet Nexus IT Service nicht für Verzögerungen, Ablehnungen, Verlust von Rufnummern oder sonstige Probleme, die durch abgebende oder aufnehmende Netzbetreiber verursacht werden.
8. Drittanbieterleistungen: Für Leistungen, Verfügbarkeiten, Tarifänderungen, Routingentscheidungen oder technische Änderungen des jeweiligen VoIP-Providers übernimmt Nexus IT Service keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Nexus IT Service vorliegt.
9. Missbrauchsschutz (Toll Fraud): Der Kunde ist verpflichtet, seine Telefonanlage, Zugangsdaten und Endgeräte angemessen gegen Missbrauch, insbesondere gegen Toll Fraud und unbefugte Auslandstelefonie, zu sichern. Für durch Fehlkonfiguration, unsichere Passwörter oder mangelnde Absicherung entstandene Verbindungskosten haftet ausschließlich der Kunde.
10. Netzwerk- und QoS-Verantwortung:
Sofern keine gesonderte Netzwerk-Analyse, QoS-Konfiguration oder Bandbreitenzusage vereinbart wurde, schuldet Nexus IT Service keine bestimmte Sprachqualität oder Priorisierung von VoIP-Datenverkehr.
11. Softphones und Drittsoftware: Für Funktionsstörungen von Drittsoftware, Apps, Softphones oder Integrationen (z. B. Microsoft Teams, mobile Apps, Hersteller-Firmware) übernimmt Nexus IT Service keine Haftung, soweit diese nicht durch Nexus IT Service verursacht wurden.
12. Wartungs- und Updatepflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, eingesetzte Router, Firewalls, Endgeräte und Telefonanlagen regelmäßig zu aktualisieren und sicher zu betreiben, sofern kein Managed-Service-Vertrag mit entsprechender Leistung besteht.
9 SLA & Priorisierung (Mo.–Fr., 09:00 – 17:00 Uhr)
1. Priorität 1 – Kritisch (Totalausfall): Reaktionszeit max. 4 Std.
2. Priorität 2 – Hoch (Teilausfall wichtiger Funktionen): Reaktionszeit max. 8 Std.
3. Priorität 3 – Normal (Einzelplatzstörung): Reaktionszeit max. 24 Std.
4. Definition: Die Reaktionszeit stellt keine garantierte Lösungszeit dar. Sie gilt als erfüllt, wenn die Analyse begonnen hat.
5. Fernwartung: Leistungen erfolgen vorrangig per Fernzugriff. Der Kunde muss sensible Dokumente vorab schließen.
6. Fernwartungsausfall: Kann die Fernwartung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, gilt die Reaktionszeit dennoch als eingehalten.
TEIL C: SCHLUSSGESTALTUNG
1 Laufzeit und Kündigung
1. B2B-Laufzeitverträge: Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform.
2. B2C (Verbraucher): Nach Mindestlaufzeit unbestimmte Dauer, monatlich kündbar.
3. EoL-Klausel: Endet der Herstellersupport für Komponenten (End-of-Life), kann Nexus die Leistungen hierfür mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter.
6. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor bei: Erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegenden Sicherheitsverstößen des Kunden, Betrieb unsicherer oder kompromittierter Systeme trotz Aufforderung.
7. Automatische Vertragsverlängerung bei MSP/Managed Services: Verträge verlängern sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
2 Teilunwirksamkeit & Schriftform
1. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
3 Änderungsvorbehalt & Gerichtsstand
1. Nexus IT Service kann diese AGB mit einer Frist von 4 Wochen ändern. Gegenüber Unternehmern gelten die Änderungen als genehmigt, wenn kein Widerspruch erfolgt. Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung wirksam.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht.
3. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
ERGÄNZUNG: AGB FÜR MANAGED SERVICES
1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile
1. Anwendungsbereich: Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die dauerhafte Erbringung von IT-Services, wie z. B. Monitoring, Patch-Management oder Cloud-Verwaltung, durch Nexus IT Service (Arif Altıntaş).
2. Leistungsumfang: Der konkrete Leistungsumfang, z. B. Proxmox-Monitoring, M365-Verwaltung oder E-Mail-Archivierung, ergibt sich aus der jeweiligen separaten Leistungsbeschreibung (Produkt-PDF), die dem Angebot beigefügt ist. Diese PDFs sind integraler Bestandteil des Vertrages.
3. Abweichende Bedingungen: Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Nexus stimmt ihnen schriftlich zu.
2. Leistungserbringung und Dienstleistungscharakter
1. Dienstleistungscharakter: Nexus erbringt Managed Services als Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg, wie z. B. 100 % unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, wird nicht geschuldet, sofern die Ursache außerhalb des Einflussbereichs von Nexus liegt.
2. Leistungsumfang: Managed Services umfassen den Erhalt der Betriebsbereitschaft im Rahmen der Produktbeschreibung. Erweiterungen, neue Funktionen oder Major Upgrades (Versionssprünge) sind nicht enthalten und werden separat nach Aufwand abgerechnet.
3. Änderungen: Änderungen des Leistungsumfangs sind jederzeit nach Abstimmung möglich und werden schriftlich festgehalten.
3. Reaktionszeiten und Service Level (SLA)
1. Beginn: Die vereinbarte Reaktionszeit beginnt mit dem Eingang einer Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten oder durch automatische Alarmierung des Monitoring-Systems.
2. Erfüllung: Die Reaktionszeit gilt als eingehalten, wenn Nexus innerhalb der Frist mit der fachlichen Analyse der Störung begonnen und dem Kunden eine Rückmeldung gegeben hat.
3. Definition: Die Reaktionszeit definiert den Arbeitsbeginn, ausdrücklich jedoch keine garantierte Lösungszeit (Wiederherstellungszeit).
4. SLA-Ausnahmen: Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ausfälle Dritter oder Mitwirkungspflichtverletzungen durch den Kunden gelten nicht als SLA-Verstoß.
4. Mitwirkungspflichten & Datensicherung
1. Zugang: Der Kunde ermöglicht den notwendigen Fernzugriff, z. B. via SSH-Key, API-Token oder VPN. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung liegt in der Verantwortung des Kunden.
2. Datensicherung: Der Kunde ist verpflichtet, vor jedem Eingriff sowie täglich eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Nexus überwacht lediglich die im Produktblatt vereinbarten Sicherungsläufe; die Letztverantwortung für die Datenintegrität verbleibt beim Kunden.
3. Mitwirkungspflicht: Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Zugänge oder fehlende Informationen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Haftung und Drittsoftware
1. Haftung: Nexus haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
2. Drittsoftware: Keine Haftung für Fehler, Sicherheitslücken oder Inkompatibilitäten in Produkten von Drittherstellern, z. B. Proxmox, Microsoft oder Debian.
3. Lizenzierung: Der Kunde ist allein für die ordnungsgemäße Lizenzierung genutzter Software verantwortlich und stellt Nexus von Ansprüchen Dritter frei.
4. Höhere Gewalt: Nexus haftet nicht für Schäden durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, z. B. Naturkatastrophen, Stromausfälle oder Internet-Provider-Ausfälle.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen & Preisanpassung
1. Zahlung: Monatliche Entgelte sind im Voraus am Anfang des Monats fällig.
2. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist Nexus berechtigt, die Leistungen bis zur Begleichung auszusetzen und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
3. Preisanpassung: Preisänderungen sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende möglich.
7. Laufzeit, Kündigung & End-of-Life (EoL)
1. Laufzeit: Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
2. EoL: Endet der offizielle Herstellersupport für eingesetzte Komponenten, kann Nexus die Services hierfür mit einer Frist von 4 Wochen kündigen oder ein Angebot für eine Migration auf ein unterstütztes System unterbreiten.
3. Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
2. Datenschutz: Nexus behandelt Kundendaten gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften (DSGVO) und den vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen.
9. Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand: Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist.
2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
